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26.10.2005; 16:16 Uhr
ARD und ZDF gehen nicht gemeinsam nach Karlsruhe
ZDF fordert Abkoppelung der Entscheidung über den Funktionsauftrag von der Gebührenentscheidung

Das ZDF wird sich vorerst nicht der Verfassungsbeschwerde der ARD gegen das letzte Gebührenfestsetzungsverfahren anschließen. Dies meldet der öffentlich-rechtliche Sender in der Onlineausgabe des »heute«-Magazins vom 26.10.2005. Stattdessen sucht ZDF-Intendant Markus Schächter eine politische Lösung mit den Ländern, um ein staatsfernes und bedarfsgerechtes Finanzierungsverfahren langfristig zu sichern. Schächter hat den Ministerpräsidenten dem Bericht zufolge bereits einen Vorschlag für ein neues Verfahren unterbreitet, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen soll. Erst für den Fall, dass es auf politischer Ebene bis zum 31.3.2006 zu keiner Lösung kommt, zieht das ZDF den Gang nach Karlsruhe in Erwägung.

Die Länder sind mit ihrer Entscheidung hinter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) zurückgeblieben, die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht. Nach einem Urteil des BVerfG von 1994 (Az.: 1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173) sind die Minister weitgehend an die Vorschläge der KEF gebunden. Das Gericht hatte die Position der zuständigen KEF gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich-Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Angaben des ZDF zufolge ergibt sich aus dem Urteil, dass die Politiker unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umreißen dürfen. Eine faktische Auftragsbeschränkung über den Weg einer restriktiven Finanzierungsentscheidung dürfe jedoch nicht stattfinden. Daher spricht sich das ZDF gegen eine Verknüpfung der Gebührenfrage mit der Änderung von Struktur- und Programminhalten aus. Vielmehr sollten die genannten Prozesse entflochten werden.

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