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10.11.2005; 15:28 Uhr
Verbraucherschutzorganisation startet Aufklärungskampagne
BEUC fordert sechs digitale Nutzerrechte

Mit einer am 10.11.2005 gestarteten Informationskampagne möchte der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen BEUC die Konsumente darüber aufklären, welche Rechte sie bei der digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Einer Pressemitteilung des BEUC vom 10.11.2005 zufolge soll mit der Online-Intiative »Consumers Digital Rights« der »Desinformation« der Unterhaltungsindustrie entgegengewirkt werden. »Unserer Ansicht nach ist es höchste Zeit, den Verbrauchern gewisse »basic rights« in der digitalen Welt zu sichern und sie darüber aufzuklären, was sie mit ihrer digitalen Hardware und den Inhalten tun können«, erklärte der Geschäftsführer der BEUC, Jim Murray.

Die Verbraucherschützer richten sich zum einen gegen eine Gleichsetzung der Tauschbörsennutzer mit Ladendieben und bemängeln daneben den Einsatz von Kopierschutzsystemen. Sie fordern insgesamt sechs Rechte, darunter ein Recht darauf, ohne »missbräuchliche Einschränkungen von technischen Neuerung profitieren zu können«. Außerdem soll den Verbrauchern ein Recht darauf zustehen, nicht kriminalisiert zu werden. Anhand der »basic rights« fordert der BEUC eine Überprüfung der bestehenden Richtlinien der EU zum Schutz des geistigen Eigentums.

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[IUM/kr]

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