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18.11.2005; 11:50 Uhr
Fürst Albert scheitert gegen Bunte auch in zweiter Instanz
OLG Karlsruhe: Berichte über unehelichen Sohn sind zulässig

Die Zeitschrift »Bunte« darf über den unehelichen Sohn des Fürsten Albert von Monaco und dessen damalige Freundin Nicole Coste berichten. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) einer Pressemitteilung vom 18.11.2005 zufolge durch Urteil desselben Tages (Az.: 14 U 169/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) und bestätigte damit überwiegend die Vorinstanz. Das LG Freiburg hatte bereits im Juli einen Antrag des Fürsten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Im Fall hatte die Illustrierte ein Interview mit der Mutter von Alberts unehelichem Sohn Alexandre, Nicole Coste, und von ihr zur Verfügung gestellte Fotos veröffentlicht, die sie selbst, ihren Sohn und Albert zeigten. Fürst Albert war gerichtlich sowohl gegen die Veröffentlichung einzelner Äußerungen sowie gegen die Bildberichterstattung vorgegangen. Sein Antrag auf einstweilige Verfügung blieb jedoch überwiegend erfolglos. Nach Ansicht der Richter kommt dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht zu als dem Interesse des Fürsten am Schutz seiner Privatsphäre. Da der Fürst eine Person der Zeitgeschichte sei, dürfe die Presse über seinen unehelichen Sohn berichten, zumal es dabei auch um die Erb- und Thronfolge gehe.

Da der Kläger seine Vaterschaft bis zur Veröffentlichung der Bilder nicht offiziell anerkannt habe, sei es legitim, ihn in häuslicher Atmosphäre mit seinem Sohn zu zeigen. »Durch diese Art der Präsentation konnte der Aussagegehalt der gesamten Wort- und Bildveröffentlichung - Vaterschaft des Klägers - in glaubwürdiger Weise demonstriert werden«, so der 14. Zivilsenat. Rechtswidrig sei nur die Veröffentlichung eines Fotos gewesen, dass Albert mit Nicole Coste auf einem Sofa sitzend zeigt. Dem Bild komme »keinerlei Aussagegehalt« zur Frage zu, ob Albert der Vater des Kindes ist.

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