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21.11.2005; 16:40 Uhr
Rechtsstreit um Schleichwerbung bei Wahlberichterstattung der ARD beigelegt
ARD wird künftig Microsoft-Logos bei Wahlsendungen nicht einblenden

Die ARD wird in ihrer Wahlberichterstattung künftig keine Logos des Softwareherstellers Microsoft mehr implementierten. Darauf haben sich der Linux-Verband und der NDR, der die Federführung bei der ARD-Wahlberichterstattung hat, einer Pressemitteilung des NDR vom 21.11.2005 zufolge geeinigt.

Der Linux-Verband hatte der ARD Schleichwerbung für Microsoft vorgeworfen. Stein des Anstoßes war die Einblendung des Logos in Grafiken des Dienstleisters Infratest dimap mit Umfrage-Ergebnissen, die in verschiedenen Sendungen, so zum Beispiel bei Sabine Christiansen am 4. September, gezeigt wurden.

Gegen eine einstweilige Verfügung vom 16.9.2005, die der Verband beim LG Hamburg erwirkt hatte, hatte der NDR rechtliche Schritte eingelegt und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bewirkt. Der Senderverband hatte dagegen argumentiert, dass technische Dienstleister der beauftragten Umfrage-Unternehmen mit Einverständnis der verantwortlichen Sender die Möglichkeit hätten, Logos einzubinden. Nach Ansicht des Linux-Verbandes ist das so genannte Grafik-Sponsoring allenfalls bei Sportsendungen zulässig, nicht jedoch bei Wahlsendungen. »Insbesondere wenn öffentlich-rechtliche Nachrichtensendungen mit Werbung durchmischt würden, leide deren Glaubwürdigkeit und Authentizität. Daher sei für die Zuschauer Schleichwerbung eine Beeinträchtigung der politischen Information«, so die Argumentation des Verbands in einer eigenen Pressemitteilung vom 9.9.2005.

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