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25.11.2005; 18:21 Uhr
Anstrengungen der EU im Kampf gegen Internetpiraterie im Visier der Verbraucherschützer
BEUC: Verbraucherrechte müssen berücksichtigt werden

Mit ihrer bereits im Mai 2005 angekündigten Initiative zur Eindämmung der Internetpiraterie stößt EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, auf Kritik. In einem Brief bemängelt der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen BEUC, dass lediglich Vertreter der europäischen Musik- und der amerikanischen Filmindustrie sowie großer Provider in eine so genannte »sherpa group« eingeladen worden seien. »Die Angelegenheiten, die in dieser Gruppe behandelt werden, sind von größter Bedeutung für den Verbraucherschutz in der digitalen Umwelt, sowohl auf Grund ihrer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Interessen als auch auf die Privatsphäre«, so BEUC-Direktor Jim Murray. Er fürchte nun, dass durch einen Ausschluss von Vertretern öffentlicher Interessen von dieser Gruppe der Verbraucherschutz nicht in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden werde.

Nach Informationen der BEUC sollen die Mitglieder unter anderem eine Charta mit herausragenden Beispielen für die Bekämpfung unautorisierten File-Sharings erarbeiten. Dazu soll ein abgestuftes Reaktionssystem zählen, beginnend mit dem Verschicken von Warnhinweisen durch den Netzanbieter, wenn der Internetnutzer ein auffälliges Download-Verhalten offenbart. Am Ende soll eine Unterbrechung der Internetverbindung des Nutzers stehen, wenn dieser weiterhin Tauschbörsen frequentiert.

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[IUM/hl]

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