mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.11.2005; 16:11 Uhr
Private Rundfunkveranstalter begrüßen geplante Werbelockerung der EU-Kommission
VPRT hofft auf negatives EuGH-Urteil gegen Tabakwerbeverbot

Am 6. Dezember beginnt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die mündliche Verhandlung im zweiten Verfahren zur Zulässigkeit eines europäischen Tabakwerbeverbots. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) erwartet einer eigenen Pressemitteilung vom 28.11.2005 zufolge, dass der EuGH durch seine Entscheidung das Tabakwerbeverbot kippen wird. Der Verband verweist hierbei auf die Entscheidung des EuGH zur ersten Tabakwerberichtlinie (Az.: C-376/98, ZUM-RD 2000, 523ff.). Hier hatten die Richter die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers auf Grundlage der Vorschriften über die Errichtung des Binnenmarktes und einzelner Grundfreiheiten verneint.

Die Privaten Rundfunkveranstalter erhoffen sich von der Entscheidung des EuGH auch ein Ende der Diskussion um weitere Werbeverbote. In diesem Zusammenhang begrüßte Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Vizepräsident des VPRT, die Äußerung von EU-Kommissarin Viviane Reding, unter ihr werde es keine weiteren Werbeverbote geben. Frau Reding hatte sich im September 2005 für eine Lockerung der Werberegeln und die Legalisierung des Product Placement im Rahmen der Novellierung der Fernsehrichtlinie ausgesprochen. Hiervon sollen allerdings Nachrichten und Informationssendungen ausgenommen werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2468:

https://www.urheberrecht.org/news/2468/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.