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12.12.2005; 15:09 Uhr
Bundesregierung will Durchsetzung geistigen Eigentums erleichtern
Referentenentwurf zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie sieht Auskunftsanspruch gegen Dritte vor

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat heute den Referentenentwurf zur im letzten Jahr verabschiedeten »Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« (Durchsetzungsrichtlinie) (2004/48/EG) den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Einer Pressemitteilung des BMJ vom 12.12.2005 zufolge will die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz den zivilrechtlichen Kampf gegen die Produktpiraterie erleichtern. Diese füge der Deutschen Volkswirtschaft beträchtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitsplätze. Nach Angaben der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte der deutsche Zoll 2004 gefälschte Waren - vor allem aus China - im Wert von 145 Millionen Euro sicher. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

Das Gesetz soll Urhebern, Markeninhabern und Erfindern unter anderem die Beweisführung erleichtern, wenn sie Opfer von Produktpiraterie wurden. Sie sollen gegen den Verletzer einen Anspruch auf Vorlage von Urkunden oder auf Zulassung der Besichtigung einer Sache haben. Bei gewerbsmäßiger Produktpiraterie können sie die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen verlangen.

Weiter ist ein Auskunftsrecht gegen Dritte vorgesehen, mit dem die Richter bspw. Internet-Serviceprovider künftig dazu verpflichten können, Auskunft über ihre Nutzer zu geben. Damit erhalten die Rechtsinhaber die Möglichkeit, den Rechtsverletzer auf zivilrechtlichem Wege zu ermitteln und bedürfen nicht mehr der Einschaltung der Staatsanwaltschaft.

Zudem soll dem Verletzten entsprechend der bisherigen Rechtsprechung ein Wahlrecht zustehen, ob er Schadenersatz für entgangenen Gewinn oder die entgangenen Lizenzgebühren fordert. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause 2006 verabschiedet werden.

Angaben des Onlineangebots der »musikwoche« vom 12.12.2005 zufolge begrüßten die deutschen Phonoverbände die geplante Einführung des Auskunftsanspruchs gegen Dritte. Als »unbefriedigend« bezeichnete die Phonowirtschaft allerdings die vorgesehene Regelung zum Schadensersatz, nach der der »Rechtsbrecher den Rechteinhabern die Lizenzzahlungen leisten soll, die er sowieso hätte leisten müssen«.

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