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13.12.2005; 18:19 Uhr
EU-Kommission veröffentlicht Evaluierung des Datenbankschutzes
Datenbankschutz hat keinen wirtschaftlichen Einfluss auf Produktion

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat eine Evaluierung des Schutzes, den das EU-Recht Datenbanken gewährt, veröffentlicht. Nach der Datenbank-Richtlinie von 1996 kommt nicht schöpferischen Datenbanken ein Leistungsschutzrecht eigener Art zu. In Betracht kommen hierbei solche, die Kompilationen von Information oder Daten der Allgemeinheit sind wie Telefonbücher, Hitlisten oder Fußballspielpläne.

Die am 12.12.2005 veröffentlichte Bewertung soll nun einer Pressemitteilung der EU-Kommission desselben Tages zufolge klarstellen, ob die Einführung dieses Rechts zu einer Zunahme der Wachstumsrate der europäischen Datenbankindustrie und der Produktion von Datenbanken geführt hat. Sie prüft auch, ob der Geltungsbereich des Rechts die Bereiche betrifft, in denen Europa der Innovationsförderung bedarf. Die Untersuchung beruht auf einer Online-Erhebung, die die Kommission im August und September 2005 bei der europäischen Datenbankindustrie durchgeführt hat, und auf Statistiken des Gale Directory of Databases (GDD) zum Wachstum der Datenbankindustrie. Daneben wurden auch außerhalb der Erhebung abgegebene Stellungnahmen berücksichtigt.

Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein wirtschaftlicher Einfluss des Rechts auf die Datenbankproduktion nicht nachweisen lässt. Dennoch begrüßte die Mehrzahl der befragten Verwerter und Industrievertreter die Einführung des Datenbankschutzes. Dieser habe Rechtssicherheit geschaffen, die Kosten für den rechtlichen Schutz von Datenbanken gesenkt, neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet und die Vermarktung von Datenbanken erleichtert.

Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, deutete auf die »wichtige Rolle« der Datenbanken im Informationszeitalter hin. Mit Hilfe der EU-Vorschriften solle die Entwicklung dieses Sektors vorangetrieben werden. Er rief daher die Wirtschaft und alle anderen Beteiligten dazu auf, die Evaluierung zu kommentieren und zu erläutern, wie sich das EU-Datenbankrecht auf ihre Tätigkeit auswirkt. Bis zum 12.3.2006 haben die betroffenen Interessengruppen nun Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des Berichts und zu den Auswirkungen dieses Schutzrechts auf die Wirtschaft zu äußern.

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