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14.12.2005; 10:54 Uhr
Österreichischer Zeitschriftenverlag siegt im Rechtsstreit um Verleumdung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteile österreichischer Gerichte verstoßen gegen Recht auf freie Meinungsäußerung

Die österreichische Rechtsprechung zu dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Wirtschaftstrend Zeitschriftenverlags ist mit Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vereinbar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch Urteil vom 13.12.2005 (Az.: 66298/01 und 15653/02). Im Fall hatte das Nachrichtenmagazin »profil« über die Flucht des früheren Abgeordneten Peter Rosenstingl berichtet und dabei ihn und seine Lebensgefährtin mehrmals als »Bonnie und Clyde« bezeichnet. Hierdurch sah die Freundin von Rosenstingl den Eindruck erweckt, sie sei in die Vergehen ihres Lebensgefährten involviert und zog vor Gericht. Die österreichischen Gerichte gaben ihr Recht und verurteilten das Nachrichtenmagazin wegen Verleumdung. Außerdem wurde die Veröffentlichung eines Fotos der Klägerin, das neben dem Bericht abgebildet war, untersagt. Der Zeitschriftenverlag hat sich daraufhin gegen die österreichischen Urteile gewandt.

Der klagende Verlag sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Urteil nicht im Sinne des Art. 10 EMRK geschützt. Die Richter in Straßburg entschieden zu Gunsten der des Verlags. Der ironische Stil, in dem der Artikel gehalten sei, habe es dem durchschnittlichen Leser erkennbar gemacht, dass »Bonnie und Clyde« als Synonym für ein Paar auf der Flucht verwendet werde. Rosenstingls Lebensgefährtin sei selbst an die Öffentlichkeit getreten, indem sie Interviews zu der Flucht gegeben habe. Darüber hinaus habe der Artikel ausdrücklich klargestellt, dass keine Vorwürfe gegen sie vorlägen. Auch der Abdruck des Fotos sei zulässig gewesen, da er mit der Zustimmung der Abgebildeten erfolgt sei und daneben keine privaten Details zeige. Die Verurteilungen seien daher »in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig« gewesen, so die Richter.

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