mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.12.2005; 15:12 Uhr
PCs sind abgabenpflichtig
OLG München bestätigt pauschale Urheberrechtsabgabe i. H. v. 12 Euro

Das Oberlandesgericht München hat eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs von Fujitsu Siemens in Höhe von 12 Euro festgelegt (ZUM 2006, 239). Damit bestätigte das OLG München einer Pressemitteilung der VG Wort vom 15.12.2005 zufolge die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München (ZUM 2005, 241). Die VG Wort hatte das Unternehmen Fujitsu Siemens verklagt und einen Vergütungssatz von 30 Euro pro Komplett-PC, der in Deutschland seit Anfang 2001 verkauft wurde und die Benennung der Anzahl der in einem bestimmten Zeitraum verkauften Rechner gefordert. Bereits Ende Januar 2003 hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entschieden, dass in Zukunft auf jeden in Deutschland verkauften Rechner eine Urheberrechtsabgabe von 12 Euro erhoben werden sollen.

Professor Dr. Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, begrüßte das Urteil, wies aber darauf hin, dass der Vergütungssatz deutlich unter den 30 Euro pro verkauftem PC liegt, die ursprünglich verlangt wurden. »Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Personal Computers von fünf Jahren aus, so werden pro Jahr gerade einmal 2,40 Euro für die Abgeltung von Urheberrechten erhoben. Damit sind dann alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen abgedeckt, die mit dem PC vorgenommen werden. Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher«, erklärte er.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2503:

https://www.urheberrecht.org/news/2503/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.