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16.12.2005; 19:36 Uhr
VdF fordert Nachbesserungen bei Auskunftsanspruch
Kein Einführen einer Bagatellklausel

Der Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher (VdF), Johannes Klingsporn, begrüßte am 16.12.2005 gegenüber »heise online« grundsätzlich die Ankündigung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ), im Rahmen der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie ein Auskunftsrecht gegen Dritte einzuführen. Damit soll es den Inhabern geistiger Eigentumsrechte ermöglicht werden, auf zivilrechtlichem Wege über Internet-Serviceprovider Kenntnis von der Identität urheberrechtlicher Rechtsverletzer zu erlangen. Als besonders fatal sieht es Klingsporn jedoch an, dass diese Regelung nur bei »gewichtigen Eingriffen in das Urheberrecht« gelten solle. Verschärft werde diese Abschwächung des Regelungsvorschlags zudem durch die Einführung einer so genannten »Bagatellklausel«, wonach eine unbestimmte Zahl von Raubkopien straffrei gestellt werden soll. »Dies bedeutet einen Freibrief für den digitalen Diebstahl, der in seinen Auswirkungen die Folgen organisierter Raubkopiererkriminalität weit übersteigen und zu potenziellen Milliardenschäden führen kann«, so Klingsporn.

Das BMJ will mit der bezeichneten Klausel eine generelle Kriminalisierung der illegalen Nutzung von Tauschbörsen schon bei leichten Rechtsverstößen verhindern. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in einem am 14.12.2005 präsentierten Antrag die Einführung einer »Bagatellklausel« bereits abgelehnt, während laut »heise online« Vertreter der Provider-Industrie für eine möglichst weiten Ausnahmetatbestand eintreten, da sie sonst befürchteten, »mit Anfragen der Unterhaltungsindustrie überschwemmt zu werden«.

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[IUM/hl]

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