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12.01.2006; 16:04 Uhr
Kurzberichterstattung über Fußballspiele in Österreich von 90 Sekunden pro Spiel zulässig
Österreichischer Verwaltungsgerichtshof schränkt exklusive Übertragungsrechte von Rechteinhabern ein

Der Österreichische Rundfunk (ORF) darf von den Inhabern der Fernseh-Exklusivrechte über die Spiele der nationalen Fußball-Bundesliga, Premiere Österreich und dem privaten Fernsehsender ATVplus, die Einräumung des Rechtes auf Kurzberichterstattung für die Dauer von 90 Sekunden pro Spiel eines jeden Spieltages verlangen. Dies entschied der Österreichische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 20.12.2005 (Az.: Zl. 2004/04/0199 Veröffentlichung in der ZUM folgt) laut einer Pressemitteilung vom 11.1.2006.

Der ORF hatte sich gegen einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) gewandt, mit dem dieser einem Antrag des Fernsehveranstalters lediglich in geringerem Umfang stattgab, nämlich die Exklusivrechte-Inhaber nur für die Einräumung der Kurzberichterstattung für die Dauer von 90 Sekunden für den gesamten Spieltag zu verpflichten. Der VwGH wich von der Rechtsauffassung des BKS ab, indem er den streitentscheidenden Begriff »Ereignis« des zugrunde liegenden § 5 Abs. 1 Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) dahingehend interpretierte, dass hierunter als »selbständiges Element« jedes Fußballspiel des »Gesamtereignisses« Spieltag zu verstehen sei. Diese Auffassung sei daher zulässig, da an jedem einzelnen Spiel ein unbestreitbares allgemeines Informationsinteresse bestehe, sodass ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Exklusivrechte-Inhabers gerechtfertigt sei. Das für die Einräumung der Kurzberichterstattung zu entrichtende Entgelt in Höhe von 1.000 EUR pro Minute blieb vom VwGH unbeanstandet.

Premiere Deutschland hatte für die Einräumung der Exklusivrechte für drei Jahre knapp 34 Mio.EUR an die österreichische Bundesliga gezahlt und diese an seine Tochter Premiere Österreich weitergegeben; der Fernsehsender ATVplus hatte für seine Zweitverwertungsrechte nochmals 8 Mio. EUR gezahlt. ATVplus-Chef Franz Prenner kommentierte das Urteil gegenüber der österreichischen Zeitung »Kurier« am 11.1.2006:»Der Wert der Zweitrechte ist in dieser Form für ATVplus auf null gesunken. Wir gehen jetzt in eine Nachdenkphase und überlegen uns, wie wir in Sachen Fußball weiter verfahren werden.« Bundesliga-Vorstand Georg Prangl hingegen fürchtet nun um die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Fußballvereine.

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