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17.01.2006; 18:14 Uhr
Österreich: Gebühr auf 0800-Telefonate aus Telefonzellen rechtswidrig
Alternative Telekom-Anbieter erwägen Staatshaftungsklage

Die von der Telekom Austria (TA) auf Gespräche aus Telefonzellen erhobene so genannte »Payphone Access Charge« (PAC) für 0800-Nummern ist rechtswidrig. Dies entschied der Österreichische Verwaltungsgerichtshof am 16.1.2006 durch Urteil, wie aus einer Pressemitteilung des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) vom gleichen Tage hervorgeht.

Im Sommer 2005 hatte die TA bei der zuständigen Regulierungsbehörde die Genehmigung der »PAC« in Höhe von rund 10 Cent/Minute beantragt, die auf alle kostenfreien Gespräche mit 0800-Nummern von Telefonzellen der TA erhoben werden sollte. Durch die Genehmigung dieser Gebühr im August 2005 erhöhten sich nach Angaben des VAT die Vorleistungskosten der Anbieter für 0800-Dienste um 1000 %, weshalb der VAT dagegen gerichtlich vorging. Da dieser sich gegenüber der Regulierungsbehörde zudem um die Schaffung von Übergangsfristen bemüht hatte, die Behörde dem aber nicht entsprach, erwägen die Alternativen Anbieter rechtliche Schritte gegen die Republik Österreich. »Es stellt sich nun die Frage entsprechender Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung für die getätigten Investitionen«, erklärte Achim Kaspar, Präsident des VAT.

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