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27.01.2006; 18:09 Uhr
BPI verbucht gerichtlichen Erfolg gegen Tauschbörsennutzer
Tauschbörsennutzer müssen bis zu 5000 Pfund Strafe zahlen

Die British Phonographic Industry (BPI) hat vor dem High Court in London erfolgreich gegen zwei Tauschbörsennutzer aus Brighton und King’s Lynn in Norfolk geklagt. Einer Pressemitteilung des britischen Musikbranchenverbands vom 27.1.2006 zufolge handelt es sich um die ersten Urteile, die gegen Tauschbörsennutzer von einem englischen Gericht gefällt wurden.

Der aus Brighton stammende Betroffene muss nun 1500 Pfund Strafe zahlen. Die Höhe der zu tragenden Kosten steht noch nicht fest. Damit folgte das Gericht seiner Argumentation, er habe in Unkenntnis der britischen Copyright-Gesetze und unentgeltlich gehandelt, nicht. Der Beschuldigte aus King’s Lynn wurde zu einer Strafe von 5000 Pfund verurteilt. Die Höhe der zu zahlenden Kosten beläuft sich auf 13.500 Pfund. Die Schadensersatzzahlung ist in beiden Fällen noch nicht beziffert.

Angaben der BPI zufolge konnten die meisten der seit Oktober 1994 erhobenen Klagen außergerichtlich gelöst werden. In besonders schwerwiegenden Fällen belief sich die Strafe hierbei auf 6500 Pfund.

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