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01.02.2006; 09:43 Uhr
BMWi legt Referentenentwurf für Telekommunikationsrecht vor
Neue Regelung zur Regulierung neuer Märkte

Am 31.1.2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) einen Referentenentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Mit dem darin enthaltenen neuen § 9 a TKG will die Bundesregierung neue Märkte in die Marktregulierung nur dann einbeziehen, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerborientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Damit folgt der Entwurf dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot, der vorsieht, Anreize für den Aufbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze zu schaffen.

Kritiker befürchten nun, dass diese Regelung speziell für das durch die Deutsche Telekom im Aufbau befindliche (VDSL-) Glasfasernetz geschaffen worden ist. VDSL kann besonders große Datenmengen transportieren und soll den so genannten »triple play«, also die Integration von Telefonie, Fernsehen und Internet-Zugang ermöglichen. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), weist darauf hin, dass auch bereits zeitweise und kurzfristige Behinderungen des Wettbewerbs ausreichen, um in einem Markt ein neues Monopol mit deutlich negativen Folgen für die Breitbandversorgung und die Verbraucher zu schaffen. Zudem bemängelt er das Kriterium der Langfristigkeit eines Schadens für die Wettbewerber: »Die europäischen Vorgaben sehen eine solche, die Marktentwicklung behindernde Einschränkung nicht vor«, so Grützner in einer Pressemitteilung des VATM vom 31.1.2006. Demgegenüber verwies das BMWi dem Berliner »Tagesspiegel« vom 1.2.2006 zufolge darauf, lediglich die »Leitplanken« vorzugeben. Denn der Referentenentwurf sehe vor, dass die Entscheidung zur Regulierung im Ermessen der Bundesnetzagentur stehe. Zum Entwurf können nun die betroffenen Interessengruppen Stellung nehmen, Ziel der Koalition ist es, den Entwurf im April im Kabinett verabschieden zu können.

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