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02.02.2006; 17:55 Uhr
Telekom: TKG-Novellierung geht nicht weit genug
Eindeutiger Regulierungsverzicht für neue Märkte gefordert

Der am 31.1.2006 vom Bundeministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung u. a. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stößt bei der Deutschen Telekom auf verhaltenes Echo. Die vorgeschlagene Regelung, neue Märkte in die Marktregulierung nur dann einzubeziehen, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerborientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird, bezeichnete der Vorstandsvorsitzende der Telekom, Kai-Uwe Ricke, als Schritt in die richtige Richtung. Laut der »faz.net« vom 2.2.2006 bemängelte er aber eine fehlende Klarstellung, was unter den neuen Märkten zu verstehen sei, die für einen Regulierungsverzicht in Frage kämen, sowie ein klares Bekenntnis dazu, dass auf diesen Märkten nicht reguliert werden solle.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, Regulierungsmaßnahmen zu treffen, im Ermessen der Bundesnetzagentur steht. Das BMWi will damit Richtlinienvorgaben der EU umsetzen, um durch eine verfrühte Regulierung Investitionen in Innovationen nicht zu verhindern. Gerade hierauf zielt Ricke, wenn er laut einer Pressemitteilung vom 2.2.2006 auf die Kosten in Höhe von 500 Mio. EUR für den Ausbau des hyperschnellen Telekom-Glasfasernetzes »VDSL« verweist und dafür die notwendigen politischen Rahmenbedingungen, also Regulierungsfreiheit einfordert.

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