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07.02.2006; 16:13 Uhr
Deutscher Kulturrat: Regelung zur Vergütungsabgabe gefährdet Kreativwirtschaft
Verband legt Stellungnahme zur Urheberrechtsreform vor

In Reaktion auf den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen des so genannten zweiten Korbs hat der Deutsche Kulturrat am 7.2.2006 seine Stellungnahme veröffentlicht. In einer eigenen Pressemitteilung desselben Tages äußert sich der Verband kritisch über den überarbeiteten Entwurf. Stein des Anstoßes sind die geplanten Regelungen zur Vergütungsabgabe, die nach Ansicht des Deutschen Kulturrats die deutsche Kulturwirtschaft gefährden, indem sie eine »erhebliche Verschlechterung für Urheber und andere Rechteinhaber« darstellten. Begünstigt werde alleine die Geräteindustrie. Insbesondere die Beschränkung der Summe aller Vergütungsansprüche der Urheber auf nicht mehr als 5 % des Verkaufspreises der Speichermedien und Kopiergeräte stelle eine »Verkehrung der Grundidee des Urheberrechts« dar, mit welchem eigentlich das geistige Eigentum und damit die Erwerbsquelle der Urheber geschützt werden solle.

Weiter kritisiert der Deutsche Kulturrat, dass Verbrauchsmaterialien bei der Ermittlung der Vergütungssätze nicht berücksichtigt werden, obwohl allseits bekannt sei, dass »die Preise der Geräte sinken und dafür die Verbrauchsmaterialien kostenmäßig an Bedeutung gewinnen«. Ausschlaggebend für die Höhe der Urheberrechtsabgabe soll der Umfang sein, in dem die Kopierschutzmaßnahmen verwendet werden. Von der Vergütungspflicht ausgenommen sind Geräte und Speichermedien, die nur in geringem, nicht nennenswertem Umfang für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt werden. Der Bagatellbereich soll nach den Ausführungen des Referentenentwurfs bei zumindest unter 10 % liegen. Nach Ansicht des Deutschen Kulturrats schafft diese Regelung die Möglichkeit für die Geräteindustrie, sich durch entsprechende Behauptungen »der Vergütungsabgabe ganz und gar zu entziehen«.

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