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21.02.2006; 10:22 Uhr
TKG-Novelle: Brüssel droht mit Vertragsverletzungsverfahren
Bundesregierung zeigt sich überrascht: Keine Ausnahme von Regulierung bei Glasfasernetzen

In der Diskussion um den Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterstreichen Brüssel und Berlin ihre Positionen. Wie das »Handelsblatt« am 21.2.2006 berichtet, erwägt EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, sollte es bei der bisherigen Regelung bleiben, wonach neue Märkte von der Regulierung ausgenommen werden sollen, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerborientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Reding sieht darin faktische eine Freistellung von der Regulierung des im Aufbau befindlichen VDSL-Glasfasernetzes durch die Deutsche Telekom (siehe hierzu Meldung vom 20.2.2006).

Dem »Handelsblatt« zufolge zeigt sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) überrascht von den Einwänden aus Brüssel und wolle sie nicht akzeptieren. Bereits an 20.2.2006 verwies der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend, in der Zeitung darauf, dass eine unbefristete Freistellung von der Regulierung von niemandem angestrebt werde, und im Übrigen die Bundesnetzagentur über zeitlich befristete Ausnahmeregelungen in freiem Ermessen entscheide. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim Otto (FDP), hingegen pflichtet der EU-Kommissarin in einer Pressemitteilung vom 21. 2.2006 und bezeichnete den Gesetzentwurf der Bundesregierung als ordnungspolitischen Irrweg:»Der TKG-Entwurf muss wettbewerbsfreundlicher werden«.

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