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21.02.2006; 16:34 Uhr
Musikwirtschaft fordert Nachbesserung der Novelle des Urheberrechts
Begrenzung der Privatkopie und härterer Kampf gegen Internetpiraterie zum Schutz für Kreative und Verwerter

Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 3.1.2006 den »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« veröffentlicht hat, sieht die Musikwirtschaft im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Einer Pressemitteilung der Deutschen Phonoverbände vom 21.2.2006 zufolge fordert der Vorsitzende Michael Haentjes unter Hinweis auf die Umsatzeinbußen der Musikwirtschaft eine klare Begrenzung des zulässigen privaten Kopierens und strengere Regelungen für eine erfolgreiche Piraterieverfolgung. Hierbei soll die Privatkopie auf die Vervielfältigung des eigenen Originals zum eigenen persönlichen Gebrauch beschränkt werden. Weiter verlangen die Branchenverbände die Streichung der Bagatellklausel von der eine Signalwirkung ausgehe, die das Urheberrecht dramatisch schwäche.

Hinsichtlich des im Referentenentwurf zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehenen Auskunftsanspruchs wird eine Streichung des enthaltenen pauschalen Richtervorbehalts gefordert. Kritik erfährt ferner das geplante Recht des Verletzten, wonach er Schadenersatz für die entgangenen Lizenzgebühren fordern kann. Der Schadensersatz für illegale Musiknutzungen müsse höher sein als die normale Lizenz.

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