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22.02.2006; 17:59 Uhr
Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player in der Schweiz vorerst gestoppt
Bundesgericht schiebt Einführung eines neuen Vergütungstarifs auf

Das Eidgenössische Bundesgericht hat durch Entscheid vom 20.2.2006 verfügt, die Einführung des zum 1.3.2006 vorgesehenen neuen Tarifs für Leerträgervergütungen auf MP3-Player, iPods und Videofestplatten-Receiver aufzuschieben. Dies meldet das Schweizer Online-Portal »espace.ch« am 22.2.2006.

Der gemeinsame Tarif »GT 4d« war auf Antrag von verschiedenen Verwertungsgesellschaften am 17.1.2006 von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten (ESchK) genehmigt worden. Hiergegen hatte der Schweizer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) zunächst nur hinsichtlich des Einführungstermins Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingelegt, deren aufschiebende Wirkung nun das Gericht bestätigte. Soweit es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Tarifs als solchen ginge, müsse laut Rita Wirz, Geschäftsführerin der SWICO, die schriftliche Begründung der Entscheidung der ESchK abgewartet werden. Gegen die Festsetzung des Tarifs hatte sich auch die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gewandt (siehe hierzu Meldung vom 9.2.2006).

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