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09.03.2006; 09:40 Uhr
TKG-Novelle: EU setzt auf Einsicht der Bundesregierung
VPRT kritisiert Referentenentwurf und fürchtet um Wettbewerb

Die Europäische Kommission erwägt derzeit nicht, ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Deutschland einzuleiten. Wie das Internetportal »ZDNet.de« am 8.3.2006 berichtete, erklärte EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, hierzu: »Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung Entscheidungen fällt, die dies nicht erfordern«. Sie wies aber zugleich darauf hin, dass die europäischen Vorschriften klar eine Deregulierung vorsähen und dem Entstehen neuer Monopole entgegenständen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hatte am 31.1.2006 einen Referentenentwurf zur Novellierung des TKG vorgelegt, wonach neue Märkte nach Ermessen der Bundesnetzagentur von der Regulierung ausgenommen werden können, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Reding sieht darin faktisch eine Freistellung von der Regulierung des im Aufbau befindlichen VDSL-Glasfasernetzes durch die Deutsche Telekom, die hierfür drei Millionen EUR investieren will (siehe hierzu Meldung vom 20.2.2006). Wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Telekom vom 9.3.2006 hervorgeht, stellte sich Bundeskanzlerin Merkel unterdes hinter das Unternehmen und bekräftigte, alles daran zu setzen, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich trotz allen Bekenntnisses zum Wettbewerb die Innovation auch Bahn brechen könne.

Unterdes hat der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) in einer Stellungnahme vom 7.3.2006 die Regelung des TKG-Entwurfs in § 9 a bezüglich der neuen Märkte bemängelt und fordert, von der Regulierungsfreistellung abzusehen, zumindest aber das Kriterium der Langfristigkeit zu streichen. Es drohe ansonsten eine Behinderung des Wettbewerbs, insbesondere für private Sendeunternehmen und Mediendiensteanbieter, die wiederum nur einem Infrastrukturbetreiber gegenüberstünden. Zudem werde der Marktzutritt anderer Unternehmen, die in einen solchen Markt investieren wollten, ausgeschlossen.

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