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10.03.2006; 16:31 Uhr
DLM warnt vor Kostenpflichtigkeit der privaten Free-TV-Sender
VPRT bezeichnet Haltung der DLM als enttäuschend

Nach Ansicht der Direktorenkonferenz der Landemedienanstalten (DLM) darf die Digitalisierung der Übertragungswege nicht dazu führen, dass alle privaten Vollprogramme nur noch kostenpflichtig zu empfangen sind. »Auch die privaten Veranstalter der reichweitenstarken Vollprogramme haben einen öffentlichen Auftrag und sind von daher in der Pflicht, frei empfangbar zu bleiben«, sagte der Vorsitzende der DLM, Reinhold Albert. Anderenfalls werde die vorrangige Berücksichtigung des privaten Rundfunks beim Zugang zu den Übertragungswegen in Frage gestellt. Die DLM zweifelt in einer Pressemitteilung vom 9.3.2006 zudem an der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugang, wenn Empfangsgeräte durch Kabelnetz- oder Satellitenbetreiber zertifiziert würden, auch sei die zentrale Registrierung von Kunden aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) zeigte sich von der Haltung der DLM enttäuscht und verwies in einer Pressemitteilung vom 10.3.2006 darauf, dass im digitalen Umfeld technische Infrastrukturen nicht mehr allein aus den Transport- und Weiterverbreitungsentgelten der Inhalteanbieter zu finanzieren seien, weshalb der Verbraucher an den Kosten zu beteiligt werden müsse. Die Adressierbarkeit der Empfänger sie für das Angebot neuer interaktiver und Pay-Angebote erforderlich. Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, schlug angesichts der Differenzen eine Klausurtagung von Bund, Ländern, DLM, dem VPRT, Vertretern der Infrastrukturen (Kabel, Satellit, Terrestrik) und Verbraucherschützern vor.

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