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15.03.2006; 11:14 Uhr
Deutschlandradio erhebt Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG
»Absenkung des Gebührenanteils gefährdet bedarfsgerechte Finanzierung«
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Deutschlandradio beabsichtigt, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungs- beschwerde gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (8. RÄStV) zu erheben. Der Sender begründete diesen Schritt in einer Pressemitteilung vom 13.3.2006 damit, dass er als einzige Anstalt eine absolute Absenkung seiner Gebühren um 3 Cent auf nunmehr ca. 37 Cent pro Monat habe hinnehmen müssen. Art. 6 Nr. 5 RÄStV zu § 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hatte festgelegt, dass Deutschlandradio zukünftig 6, 86 Prozent von der in der Rundfunkgebühr enthaltenen Grundgebühr i. H. v. 5,52 EUR zustehen. Dies sei laut Deutschlandradio geschehen, weil Rücklagen des Senders angerechnet worden seien, die aber bis zum Ende der laufenden Gebührenperiode 2008 aufgebraucht sein werden. Da eine Lösung auf dem Verhandlungswege mit den Ländern gescheitert sei, soll nun eine Anpassung des auch von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anerkannten Geldbedarfs im Wege eines Verfahrens vor dem obersten Gericht herbeigeführt werden. Angesichts der Tatsache, die einzige vollkommen werbefreie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu sein, und der Digitalisierung der Medien sowie neuer Dienste und Verbreitungsformen sieht sich der Sender anders nicht in der Lage, seinem Informations- und Kulturauftrag gerecht werden zu können. Auch ARD und ZDF haben bereits den Gang nach Karlsruhe beschlossen (siehe Meldung vom 6.3.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2621: http://www.urheberrecht.org/news/2621/
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