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21.03.2006; 16:39 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen Bundesliga-Kurzberichterstattung durch ORF
Vereine der Bundesliga sehen Recht auf Haus, Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt

Der Rechtsstreit um die Kurzberichterstattung über die Fußballspiele der österreichischen Bundesliga durch den ORF wird nun vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) fortgesetzt. 19 der 20 Vereine der Bundesliga haben einem Bericht des »Standard« vom 21.3.2006 zufolge gegen den entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Im Fall hatte der BKS beschieden, dass der ORF 90 Sekunden pro Spieltag über die Fußball-Bundesliga, deren TV-Rechte an Premiere und ATVplus gingen, berichten darf. Damit ist es dem öffentlich-rechtlichen Sender erlaubt, das TV-Signal von Premiere gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 EUR pro Minute zur nachrichtlichen Kurzberichterstattung zu verwenden.

Der Bescheid wurde aufgrund eines Urteils des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VerwGH) vom Dezember 2005 zugunsten des ORF dahingehend abgeändert, dass eine Kurzberichterstattung nicht mehr pro Spieltag, sondern pro Spiel gilt. Entscheidend war hierbei die Auslegung des Begriffs »Ereignis« des zugrunde liegenden § 5 Abs. 1 Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG). Der VerwGH versteht jedes Fußballspiel als »selbständiges Element« des »Gesamtereignisses« Spieltag. Diese Auffassung sei daher zulässig, da an jedem einzelnen Spiel ein unbestreitbares allgemeines Informationsinteresse bestehe, sodass ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Exklusivrechte-Inhabers gerechtfertigt sei.

Wie »Der Standard« berichtet, sehen die Vereine der Bundesliga hierdurch ihre Rechte auf Haus, Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt.

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