mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.03.2006; 17:56 Uhr
BVerfG-Sportwettenurteil: Große Koalition für Beibehaltung des Wettmonopols
FDP für Liberalisierung, Grüne sehen den Bund zum Handeln gefordert

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bayerischen Regelungen zum staatlichen Wettmonopol ist bei Vertretern der Politik auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Die sportpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, Klaus Riegert, und SPD, Dagmar Freitag, haben gleichlautenden Pressemitteilungen vom 28.3.2006 zufolge das Urteil begrüßt und zugleich bekräftigt, das staatliche Wettmonopol aufrecht erhalten zu wollen. Um Wettsucht einzudämmen und zugleich die Vielfalt des Sports zu sichern, sei die Politik aufgefordert, Handlungsempfehlungen für verfassungsgemäße gesetzliche Regelungen zu geben.

Genau dies erwartet auch Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, vom Bund und kritisierte zugleich die »ordnungsrechtlichen Methoden, die hierfür bisher als Instrument zur Eindämmung eines privaten Wettangebots gedient« hätten. Sein Kollege von der FDP, Detlef Parr, hingegen zieht den gegenteiligen Schluss aus der Entscheidung der Karlsruher Richter und fordert zur Bekämpfung der Spielleidenschaft angesichts der Rechtszersplitterung im Sportwettenmarkt eine Einbeziehung privater Anbieter, um so Inhaber alter DDR-Lizenzen, ausländische Internet-Unternehmen und staatliche Anbieter einem einheitlichen Rechtsrahmen zu unterwerfen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2645:

https://www.urheberrecht.org/news/2645/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.