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03.04.2006; 18:21 Uhr
Westerwelle unterliegt vor Gericht
LG Hamburg untersagt Äußerung über Ex-Bundeskanzler Schröder

Das Landgericht Hamburg hat den Widerspruch von Guido Westerwelle gegen die einstweilige Verfügung zurückgewiesen, die Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder am 23.3.2006 erwirkt hatte. Dies meldete »Spiegel.de« am 3.4.2006, wonach es dem Budnesvorsitzenden der FDP weiterhin gegen Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 EUR untersagt ist zu behaupten, Schröder habe einer Firma einen Auftrag gegeben und sei dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben dieser Firma getreten. Westerwelle bezog sich damit auf die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzendenposten des Gaspipeline-Konsortiums NEGP durch Schröder.

Die Hamburger Richter qualifizierten die Aussage Westerwelles nicht als Meinungsäußerung, sondern als Tatsachenbehauptung. Dabei folgten sie Schröders Ansicht, dass diese falsch sei, da er die Firma nicht »in Auftrag gegeben« habe. Laut einer Pressemitteilung vom 3.4.2006 erklärte Westerwelle, er bleibe bei seiner Wertung, dass das Verhalten des eheamligen Bundeskanzlers fragwürdig sei, gestand aber zu, Schröder habe formaljuristisch recht behalten.

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