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25.04.2006; 18:48 Uhr
LFK: Vergabe von Handy-TV-Frequenzen ermessensfehlerfrei
Widerspruch von unterlegenem Konkurrenten gegen Vergabeentscheidung zurückgewiesen

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in Baden-Württemberg wird den Widerspruch eines Konkurrenten gegen die Entscheidung zurückweisen, die Sendekapazitäten für das so genannte Handy-TV in Baden-Württemberg an die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) zu vergeben. Laut einer Pressemitteilung vom 25.4.2006 hatte der unterlegene Mitbewerber Walk'n Watch geltend gemacht, dass die achtjährige Laufzeit der Zuweisung nicht vom baden-württembergischen Landesmediengesetz gedeckt sei. Diese Einschätzung teilt die LFK nicht. Präsident Langheinrich erläuterte, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Vorschrift seiner Anstalt einen Ermessensspielraum einräume, der umfassend ausgeschöpft worden sei. Ob Fernsehen über das Handy in Baden-Württemberg rechtzeitig zur Fußball-WM empfangbar ist, hängt davon ab, ob das von Walk'n Watch angestrengte Vefahren auf Einräumung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Stuttgart Erfolg hat.

Die LFK hatte die Kapazitäten der MFD am 7.4.2006 zugewiesen, ebenso wie mittlerweile fast alle übrigen Landesmedienanstalten der anderen Bundesländer. Damit folgte sie einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Webung, Medienkompetenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) vom 20.2.2006 (siehe hierzu eigene Meldung vom 23.2.2006).

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