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03.05.2006; 16:54 Uhr
MTV-Sendung »Popetown« darf ausgestrahlt werden
LG München I sieht keine Gefährdung des öffentlichen Friedens

Die umstrittene Cartoon-Serie »Popetown« darf von dem Musiksender MTV ausgestrahlt werden. Einen Antrag des Erzbistums München und Freising auf Untersagung der Ausstrahlung lehnte die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I (LG München I) am 3.5.2006 durch Beschluss (Az. 9 O 8051/06) laut einer Pressemitteilung vom selben Tag ab.

Das Erzbistum sieht in der von dem Musiksender angekündigten Serie und der Werbung hierzu eine Verunglimpfung zentraler Glaubensinhalte und Symbole des Christentums. Nachdem MTV eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht unterzeichnet hatte, stellte das Bistum am 2.5.2006 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wie aus einer Pressemitteilung vom 2.5.2006 hervorgeht.

Das LG München I folgte jedoch nicht der Ansicht des Antragstellers, wonach sich das Untersagungsgebot aus dem strafrechtlichen Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen gemäß § 166 StGB ergebe. So habe zwar die Ankündigung der fraglichen Sendung vielfältige Reaktionen hervorgerufen. Jedoch seien diese nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen, sondern hätten sich sämtlich auf der Ebene des sachlichen Diskurses bewegt. Diesem Tatbestandsmerkmal komme aber neben dem der Beschimpfung eigenständige Bedeutung zu. Insbesondere schloss sich die Kammer der Sichtweise des Sprechers der katholischen Kirche Neuseelands an, für den die Sendung der Süddeutschen Zeitung zufolge zu dumm sei, um beleidigend zu sein.

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