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05.05.2006; 12:24 Uhr
Fußball-WM via Handy-TV: Weg frei in Baden-Württemberg
Eilantrag von Konkurrenten gegen Kapazitätenzuweisung durch LFK zurückgewiesen
Die Anfang März 2006 durch die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) erfolgte Zuweisung von digitalen terrestrischen Übertragungskapazitäten an die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) für das so genannte »Handy-TV« ist weiter vollziehbar. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az. 1 K 1365/06), das einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des bei der Vergabe unterlegenen Mitbewerbers Walk'n Watch am 4.5.2006 zurückgewiesen hat. Damit ist der Weg frei für den noch vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft geplanten Sendestart in Stuttgart. Laut einer Pressemitteilung der LFK vom 5.5.2006 folgte das Gericht nicht der Ansicht des Antragstellers und sah das baden-württembergische Landesmediengesetz als ausreichende Ermächtigungsgrundlage für das Pilotprojekt der LFK an. Zudem sei die achtjährige Laufzeit des Projekts ebenso wenig zu beanstanden wie die Auswahlentscheidung der Landesanstalt zugunsten von MFD. Der Präsident der LFK, Thomas Langheinrich verspricht sich von der Gerichtsentscheidung Signalwirkung auch für die anderen laufenden Verfahren in den übrigen Bundesländern. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2670: http://www.urheberrecht.org/news/2670/
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