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30.05.2006; 12:42 Uhr
»Zugang zu allen neuen Digitaltechnologien für Öffentlich-Rechtliche«
WDR bekräftigt Kritik an Deckelung der Online-Aufwendungen
In der Diskussion um die Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der digitalen Medienwelt erneuert der WDR-Rundfunkrat die Forderung nach unbeschränktem Zugang der Öffentlich-Rechtlichen zu allen drahtlosen und internetgestützten Rundfunkübertragungstechnologien. Wie aus einer Pressemitteilung vom 30.5.2006 hervorgeht, begründet der Vorsitzende des Gremiums, Reinhard Grätz, dies mit der abnehmenden Bedeutung der traditionellen Verbereitungswege und den neuen Übertragungsmöglichkeiten auf Handys, im Internet oder via Hochgeschwindigkeitsdatennetze. Nur so könne garantiert werden, dass die öffentlich-rechtlichen Programme frei und unverschlüsselt empfangbar sein würden. Vor diesem Hintergrund seien zudem Bestrebungen der Europäischen Kommission abzulehnen, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe zu verfolgen. »Rundfunkfrequenzen müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben«, fordert der Rundfunkrat. Um diese Wege beschreiten zu können, bekräftigte der Rundfunkrat die bereits schon von dem stellvertretenden Vorsitzenden der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, gestellte Forderung, die bisherige Begrenzung der Aufwendungen für Online-Angebote der beiden Anstalten auf 0,75 Prozent ihrer Haushalte abzuschaffen (siehe eigene Meldung vom 17.5.2006). Demgegenüber hatte sich der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) gegen »mobile Höhenflüge« der Öffentlich-Rechtlichen gewandt und verlangt, diese auf die Erfüllung ihrer gesellschaftlich relevanten Funktionen zu beschränken (siehe eigene Meldung vom 19.5.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2704: http://www.urheberrecht.org/news/2704/
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