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06.07.2006; 14:25 Uhr
Ermittlungsverfahren gegen SWR-Intendanten eingestellt
Ehemaliger leitender Mitarbeiter des SWR erhält Strafbefehl wegen Untreue

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat das im November 2005 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Intendanten des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR), Peter Voß, und weitere Mitarbeiter des Senders wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Untreue eingestellt. Aus Anlass des 60. Geburtstags des SWR-Intendanten hatte der Sender im Januar 2001 Gäste zu einem Empfang im Schlosshotel »Bühlerhöhe« eingeladen, wobei die Kosten zunächst vom Hotel getragen werden sollten. Zu einem späteren Zeitpunkt war es gleichwohl zu Zahlungen des SWR an das Hotel gekommen, die als Entgelt für die Nutzung von Räumlichkeiten für die Aufzeichnung von Fernsehproduktionen deklariert worden waren (siehe eigene Meldung vom 18.11.2005). Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom 5.7.2006 ausführte, habe sich jedoch der Verdacht der Vorteilsnahme nicht erhärten lassen, da insbesondere aufgrund des zeitlichen Abstands nicht geklärt werden konnte, ob eine Kostenübernahme durch das Schlosshotel »Bühlerhöhe« oder vielmehr eine spätere Bezahlung der Feierlichkeit zwischen den Beteiligten vereinbart war.

Die später erfolgten Zahlungen des SWR von insgesamt 23.000 EUR erfüllen jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Untreue, da sie eine verdeckte Kompensation für die Kosten der Geburtstagsfeier darstellten und daher als »Produktionskosten« nicht - wie geschehen - dem Etat der Fernsehdirektion hätten entnommen werden dürfen. Da es jedoch keine »durchgreifenden Hinweise« dafür gebe, dass Intendant Voß hiervon wusste, ergingen lediglich zwei Strafbefehle gegen einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter des SWR, der die Zahlungen veranlasste, wegen Untreue bzw. wegen Beihilfe zur Untreue gegen den ehemaligen Hoteldirektor der »Bühlerhöhe«. Voß zeigte sich von der Einstellung in seinem Fall nicht überrascht, hielt es aber für bedauerlich, daß nicht alle in diesem Zusammenhang laufenden Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien.

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