mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.07.2006; 17:37 Uhr
USA: Gewerbliche Bearbeitung von Filmen verstößt gegen Urheberrecht
Federal Court gibt Klage von Regisseursvereinigung gegen Vertrieb »gereinigter« Filmfassungen statt

Der gewerbliche Bearbeitung von Filmen zum Zweck des Weiterverkaufs der derart modifizierten Versionen ist nicht von dem U.S.-amerikanischen Prinzip des »fair use« gedeckt. Dies entschied der Federal Court in Denver (Colorado) durch Urteil vom 6.7.2006.

Die amerikanische Vereinigung der Regisseure, Directors Guild of America (DGA), hatte einer eigenen Pressemitteilung vom 7.7.2006 zufolge gegen vier Unternehmen geklagt, die bearbeitete Film-Versionen auf DVDs vertreiben, die durch Herausschneiden von ihrer Ansicht nach anstößigen Bild- oder Textsequenzen entstanden sind. Die DGA hatte dies als Eingriff in das Urheberrecht der Regisseure gewertet, während die Unternehmen sich auf die »fair use doctrine« beriefen, wonach es ihnen zustünde, Filme nach eigenen Vorstellungen zu bearbeiten.

Das Gericht folgte der Ansicht der Kläger und verpflichtete die Unternehmen, ihr Geschäftsmodell innerhalb der nächsten fünf Tagen einzustellen. Es stellte fest, dass »das Urheberrecht dem Schöpfer das Recht gebe, sein Werk in der von ihm geschaffenen Fassung zu schützen«. Jedoch entfaltet das Urteil lediglich Präzedenzwirkung für solche Unternehmen, die Filme zunächst bearbeiten und dann diese Fassungen auf DVD brennen. Unberührt bleiben aber Angebote von Unternehmen, bei denen mithilfe entsprechender Technologien einzelne Teile von Filmen übersprungen oder stumm geschaltet werden können, die Original-DVD aber intakt lassen. Gleichwohl äußerte sich DGA-Präsident Michael Apted zufrieden über das Urteil: »Es bestätigt aufs Neue die Bedeutung der urheberrechtlichen Prinzipien, die die Rechte von Regisseuren und Inhabern von Urheberrechten schützen und die künstlerische Integrität ihrer Werke bewahren.»

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2740:

https://www.urheberrecht.org/news/2740/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.