Institut für Urheber- und Medienrecht |
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13.07.2006; 14:52 Uhr
vzbv hält Verbraucher in der digitalen Medienwelt für rechtlos
Forderung nach Verzicht auf Auskunftsanspruch gegen ISPs und Einführung der Bagatellklausel im Urheberrecht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Vebraucherrechte in der digitalen Welt als ausgehebelt an. Dies ist das Ergebnis einer vom Verband durchgeführten Studie - besonders restriktiv seien die Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Anbietern digitaler Medien wie »iTunes«, »Nero«, »ciando« oder »Musicload«. So würde häufig die Weitergabe oder der Wiederverkauf des Contents untersagt, verwendete DRM (Digital Rights Management)-Systeme wiesen erhebliche Sicherheitsmängel auf oder würden auf dem Rechner des Nutzers nachweislich Schäden hervorrufen. Insgesamt seien die Nutzungsbedingungen für den Verbraucher zu lang und unverständlich, bei Verstoß drohten jedoch beträchtliche Vertragsstrafen. Als Konsequenz verschickte der vzbv Abmahnungen an die jeweiligen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund fordert der vzbv die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Das Recht auf Privatkopie solle durch Einführung einer Bagatellklausel gewahrt, in das Betriebssystem eingreifende DRM-Systeme verboten und die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Internet Service Provider (ISP) zur Herausgabe privater Nutzungsdaten unterlassen werden. Daneben sei die geplante Reform eine Gefahr für die Wissensgesellschaft, die uneingeschränkte Zulassung digitaler Leseplätze und des elektronischen Dokumentenversands durch Bibliotheken aber unerlässlich. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2744: http://www.urheberrecht.org/news/2744/
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