mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.07.2006; 10:17 Uhr
RIAA verliert Filesharerprozess
Beklagte lehnte zuvor Vergleichsvorschlag ab

Der U.S. District Court for the Western District of Oklahoma hat eine Klage der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen eine Filesharerin am 13.7.2006 abgewiesen. Wie «iRights.info« am 15.7.2006 meldet, verurteilte das Gericht die RIAA auch, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Interessenvertretung von US-Musikfirmen hatte eine Krankenschwester und deren Tochter wegen illegalen Filesharings von Musikdateien im Internet verklagt. Hauptbeweismittel war dabei die IP-Adresse, die dem Computer der Beklagten und zugleich den Urheberrechtsverletzungen im Netz zuzuordnen war. Nachdem die Beklagte ein Vergleichsangebot der RIAA über 5.000 US-Dollar abgelehnt hatte, legte sie Widerklage ein auf Feststellung, keine Urheberrechte verletzt zu haben. Sie begründete dies damit, dass bis auf die Tatsache, dass sie den Internetzugang bezahle, keine Beweise für ihre Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzungen vorlägen. Um einem möglichen Erfolg der Widerklage zu begegnen, beantragte die RIAA selbst die Abweisung ihrere eigenen Klage. Dem gab der District Court statt und sah keinen Raum mehr, um über die Widerklage entscheiden zu müssen, da der Rechtsstreit durch Abweisung der Klage hinreichend geklärt sei. Darüber hinaus erklärte das Gericht die Beklagte zur obsiegenden Partei, weshalb ihre Anwaltskosten von der RIAA zu übernehmen seien.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2747:

https://www.urheberrecht.org/news/2747/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.