mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.07.2006; 15:03 Uhr
GEMA räumt Musik-Rechte für Podcasting online ein
Angebot richtet sich an Anbieter nichtkommerzieller Podcasts

Für die Rechteeinräumung an in privaten Podcasts verwendeten Musikstücken hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Online-Lizenzshop eingerichtet. Mit dem Angebot können nichtkommerzielle Hobbymoderatoren, die für ihre im Internet erhältlichen Audiodateien urheberrechtlich geschützte Musikstücke verwenden, Lizenzen nach einem vorläufigen Vergütungsmodell der GEMA erhalten. Voraussetzung hierfür ist neben der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht, dass höchstens einmal täglich ein maximal 30-minütiger Podcast veröffentlicht wird, bei dem die Musik nur eingeschränkt eingesetzt wird. Andernfalls könnten ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden. Die Vergütungssätze liegen je nach Intensität der Musiknutzung zwischen 5 EUR und 30 EUR netto im Monat. Gewerbliches Podcasting mit Musik wird hingegen weiterhin individuell lizenziert.

Prof. Dr. Jürgen Becker, Sprecher des Vorstandes der GEMA, bezeichnete in einer Pressemitteilung vom 19.7.2006 den Online-Lizenzshop der GEMA als ein Musterbeispiel für effizientes und modernes Rechtemanagement, mit dem im Interesse der Musikautoren technische Entwicklungen gefördert und zeitnahe marktgerechte Vergütungsstrukturen etabliert würden.

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2753:

https://www.urheberrecht.org/news/2753/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.