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18.08.2006; 09:29 Uhr
VPRT plädiert für Ende des »Wirrwarrs« bei Sportwetten
Marktliberalisierung zugunsten Privater gefordert - BVDW warnt vor Verlusten bei der Werbewirtschaft

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) fürchtet um die Entwicklungschancen privater Medienunternehmen angesichts der derzeit auch gerichtlich kontrovers geführten Diskussion im Bereich der Sportwetten. Mit einem Appell an die Politik verwies Verbandspräsident Jürgen Doetz am 17.8.2006 auf Liberalisierungsentwicklungen in Italien und Großbritannien. Vor diesem Hintergrund und einer sich abzeichnenden Marktliberalisierung aus Brüssel sollten die Chancen einer frühzeitigen Marktöffnung bei gleichzeitiger Regulierung unter Einbeziehung der privaten Medienunternehmen diskutiert werden. Währenddessen warnte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am selben Tage vor Einnahmeverlusten der betroffenen Unternehmen in zweistelliger Millionenhöhe. Dies sei umso bedauerlicher, da gerade die interaktiven Medien durch Zugangs- und Nutzungskontrollen umfassende und ausreichende Möglichkeiten zur Prävention von Spielleidenschaft bieten könnten. Ein staatliches Wettmonopol sei daher weder notwendig noch zeitgemäß, so der BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs.

Unterdes hat das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) mit am 17.8.2006 bekannt gegebenen Beschlüssen (Az.: 6 L 736/06 u.a.) in 10 gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass Sportvereine, Sportverbände und andere Anbieter von Sportinformationen aus dem Köln-Bonner Raum auf ihren Homepages weiter für Sportwetten von privaten Veranstaltern mit einer Konzession aus dem EU-Ausland werben dürfen. Es spreche nach Ansicht des VG Köln »einiges dafür, dass das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße«. Der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts könne daher nicht - auch nicht zeitweise - suspendiert werden. Damit stellte das Gericht aber auch klar, dass Werbung für Veranstalter mit einer in Nordrhein-Westfalen nicht gültigen DDR-Lizenz untersagt bleibt. Vergangene Woche war dem hiermit angesprochenen Anbieter bwin diese Lizenz vom Regierungspräsidium Chemnitz entzogen worden (siehe Meldung vom 11.8.2006).

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