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26.09.2006; 17:54 Uhr
LMK moniert Schleichwerbung bei »Oster-Show« von Sat.1
Sender muss Beanstandung ausstrahlen - noch kein Bußgeld festgesetzt

Der private Fernsehsender Sat.1 hat in seiner großen »Promi-Oster-Show« am 8.4.2006 gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen. Dies hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) am 25.9.2006 festgestellt und dem Sender die Verpflichtung auferlegt, die Beanstandung der LMK in einem vorgegebenen Wortlaut im Programm auszustrahlen. Über ein eventuelles Bußgeld wird derzeit in einem separaten Verfahren entschieden.

Nach Ansicht der Landesmedienanstalt seien während der Sendung, in deren Mittelpunkt ein Kochwettbewerb stand, Werbebanner mit Namen und Logo eines Süßwarenproduzenten auffällig ins Bild gekommen, ebenso wie ein Riesenosterhase, der ein bekanntes Produkt dieser Firma darstelle. Jedoch sei kein inhaltlicher Gesichtspunkt erkennbar gewesen, unter dem Art und Form dieser Darstellung hätte gerechtfertigt werden können. Auch seien die Aussagen von verschiedenen Sat.1-Verantwortlichen darüber, warum die Werbeträger ins Bild gesetzt worden seien, widersprüchlich gewesen. Einer Meldung von »DWDL.de« vom 26.9.2006 zufolge hat das Unternehmen, für das geworben wurde, lediglich Dekorationselemente zur Verfügung gestellt, sich dabei aber auf Aussagen des Senders verlassen, dass deren Verwendung den rechtlichen Vorschriften entsprechen würde.

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