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05.10.2006; 11:51 Uhr
Brüssel billigt Abkommen zur Verwertung von Musikrechten in Europa
Verwertungsgesellschaften räumen pauschale und rabattierte Lizenzen ein

Die Europäische Kommission hat keine Einwände mehr gegen das »Cannes Extension Agreement« zwischen den fünf großen Musiklabels BMG, EMI, Sony, Universal und Warner sowie dreizehn europäischen Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA. Laut einer Pressemitteilung vom 4.10.2006 hat Brüssel die von den Beteiligten abgegebenen Verpflichtungen in EU-wettbewerbsrechtlicher Sicht für bindend erklärt und das Verfahren beendet. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die Verpflichtungen kommen, kann die Kommission Strafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes der Vertragspartner auferlegen, ohne eine konkrete Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts nachweisen zu müssen.

Gegenstand des »Cannes Extension Agreement« ist eine zentrale Lizenzverwaltung für die Herstellung von Tonträgern. Statt bislang für jedes Land einzeln die entsprechenden Verwertungsrechte einholen zu müssen, können nun die Musikproduzenten pauschalierte und rabattierte Lizenzen für gebündelte Repertoires von allen Verwertungsgesellschaften von einer einzigen Verwertungsgesellschaft erhalten, die für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum oder Teile hiervon gelten. Da die Kommission Rabatte als einziges Element für einen Preis-Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften ansieht, mussten sich diese auf das Rabattmodell verpflichten. Zudem war eine Klausel zu streichen, die einen Wettbewerbsausschluss zu Lasten der nationalen Rechteverwerter vorsah, keine eigenen Aktivitäten im Bereich der Musikproduktion oder -veröffentlichung zu entfalten.

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[IUM/hl]

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