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18.10.2006; 11:31 Uhr
GEMA geht gegen unlizenzierte Webradios vor
IPFI startet neue Verfolgungswelle gegen Filesharer

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) macht 50 Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Betreiber von unlizenzierten Webradios geltend. Im April 2006 hatte die GEMA ihren Online-Lizenzshop eröffnet, über den interessierte Betreiber von Radio-Angeboten im Internet mit bis zu neun Kanälen vor Sendebeginn Lizenzen nach dem Radiotarif der Verwertungsgesellschaft einholen können. Laut einer Pressemitteilung vom 18.10.2006 richtet sich nun das rechtliche Vorehen gegen solche Anbieter, die keine entsprechende Lizenz erworben haben. Sie sollen nun Auskunft geben über Art und Umfang ihrer Musiknutzung. Anschließend drohen ihnen dann Schadensersatzforderungen in doppelter Höhe des ursprünglichen Tarifs, außerdem werden sie die Anwaltskosten zu tragen haben. Strafrechtliche Schritte behält sich die GEMA zudem vor.

Unterdes startete die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) eine neue Verfolgungswelle gegen illegales Filesharing von Musikdateien in Internettauschbörsen. Dabei will sie einer Pressemitteilung der Deutschen Landesgruppe der IFPI vom 17.10.2006 zufolge insbesondere auch Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, bezog sich hierbei auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21.4.2006 (ZUM 2006, 661 - Heft 8/9). Darin bejahten die Richter die Haftung eines Vaters und Inhabers eines Internetanschlusses für das urheberrechtswidrige Bereitstellen von Musikdateien seiner Tochter in einer Internet-Tauschbörse nach den Grundsätzen der Störerhaftung, die beim Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte bestimmte Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten auslösen können, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Institutionen:

Mehr zu diesem Thema:

  • Die Bedeutung der Störerhaftung im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen - Möglichkeiten und Grenzen des auf die Störerhaftung gestützten Vorgehens gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet, Aufsatz von RA Dr. Marco Gercke, Köln, ZUM 2006, 593-600 (Heft 8/9)
[IUM/hl]

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