Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.12.2006; 17:02 Uhr
GEMA mahnt Online-Radiorecorder-Dienst »Mp3flat.com« ab
Betreiber gestaltet Dienst um und bleibt in Betrieb

Per Unterlassungsverfügung ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegen den Online-Radiorecorder-Dienst Mp3flat.com vorgegangen. Laut einer Pressemitteilung vom 15.12.2006 wirft die Verwertungsgesellschaft dem Betreiber vor, massenhaft auf illegale Weise monatlich bis zu 30.000 Musiktitel den Besuchern der Website zur Verfügung zu stellen, da dieser von der GEMA keine entsprechende Lizenz für die Online-Distribution von Musik eingeholt habe. Der Webdienst Mp3flat.com schneidet automatisiert Radioprogramme mit und bietet die so entstandenen Kopien von Musikwerken im mp3-Format zum Download an.

Während die GEMA in ihrer Erklärung davon spricht, dass Mp3flat.com seinen Betrieb eingestellt hat, da sowohl die Betreibergesellschaft als auch der Geschäftsführer eine Unterlassungserklärung abgaben und sich verpflichteten, eine Vertragsstrafe zu zahlen, blieb der Webdienst nach Angaben seiner Rechtsanwälte lediglich einige Tage offline und steht nun in modifizierter Form wieder zur Verfügung. Wie Christian Solmecke und Sven Dierkes am 19.12.2006 erklärten, würden nunmehr alle Mitschnitte durch den jeweiligen Nutzer selbst angefertigt, während Mp3flat.com lediglich die technischen Voraussetzungen hierfür bereitstelle. Da die Aufnahmen so einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten und das Angebot zudem unentgeltlich sei, handele es sich ihrer Ansicht nach um gem. § 53 UrhG zulässige Privatkopien. Laut Solmecke gehe wohl nun auch die GEMA von der Zulässigkeit des Angebots aus.

Zu ähnlichen Sachverhalten, bei denen Anbieter via Internet für registrierte Nutzer Mitschnitte von Fernsehsendungen zum Abruf bereit halten, sind in den vergangenen Monaten mehrere Urteile ergangen, zuletzt durch das OLG Dresden am 28.11.2006 (Veröffentlichung in der ZUM folgt), das darin eine Verletzung des Verwertungsrechts auf Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werks sah.

Dokumente:

Institutionen:

Institutionen:

  • Urheberrechtswidriges Internetangebot zum zeitversetzten Herunterladen von Fernsehsendungen, Urteil des LG Leipzig vom 12.Mai 2006 (Az. 5 O 4391/05), ZUM 2006, 763-768 (Heft 10)
  • Anmerkung zum Urteil des LG Leipzig vom 12. Mai 2006 von Dipl. Jur. Ruben Hofmann, Köln (ZUM 2006, 768-770, Heft 10)
[IUM/hl]

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