Institut für Urheber- und Medienrecht |
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17.01.2007; 14:08 Uhr
VPRT fordert Beteiligung von Sendeunternehmen an Pauschalvergütung
Private erheben Staatshaftungsklage gegen Bundesrepublik Deutschland
Die Aufhebung des nach der derzeitigen Gesetzeslage bestehenden Ausschlusses der Sendeunternehmens von dem Aufkommen der Leerträgervergütung forderte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), Jürgen Doetz, am 16.1.2007. Mit dieser Regelung wird zugunsten eines genau bezeichneten Kreises von Rechteinhabern eine Pauschalabgabe auf Leermedien wie CD- oder DVD-Rohlinge erhoben, um so den Verlust auszugleichen, der dadurch entsteht, dass geistiges Eigentum mit diesen Hilfsmitteln ohne Zustimmuung der Rechteinhaber vervielfältigt wird. Nach Meinung von Doetz müssten im Rahmen des »Zweiten Korbes« der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes auch Sendeunternehmen hieran teilhaben; dies ergebe sich auch aus der Informationsrichtlinie selbst und hätte bereits umgesetzt werden müssen. Da dies noch nicht geschehen sei, hätten nun die betroffenen Sender eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, so der VPRT-Präsident weiter. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2905: http://www.urheberrecht.org/news/2905/
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