mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.02.2007; 19:00 Uhr
ISP speichern IP-Adressen nur noch für eine Woche
Strafverfolgungsbehörden befürchten schlechtere Ermittlungsbedingungen

Die Internet Service Provider (ISP) T-Com und wohl auch der Arcor speichern die dynamisch vergebenen IP-Adressen ihrer DSL-Kunden nur noch für einen Zeitraum von sieben Tagen. Anschließend werden sie gelöscht und stehen für mögliche Auskunftersuchen nicht mehr zur Verfügung. Dies meldete »heise online« am 20.2.2007 unter Berufung auf Auskünfte seitens der Telekom und aus Staatsanwaltskreisen, wonach der Sieben-Tage-Rhythmus auch für Arcor gelte. Ein Sprecher der Telekom begründete dies mit der Anpassung an die bestehende Rechtslage. Damit dürfte er auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2006 abzielen, der die Nichtzulassungsbeschwerde von T-Online gegen ein Urteil des Landgerichts Darmstadt zurückwies. Das Landgericht hatte den ISP verpflichtet, solche IP-Adressen, die er einem seiner Kunden für einen Flatrateanschluss jeweils bei dem Aufbau einer Internetverbindung dynamisch zugewiesen hatte, unmittelbar nach Ende der Verbindung sowie die Datenvolumina der vom Nutzer in der Vergangenheit genutzten Internetverbindungen zu löschen, da eine Speicherung weder für die Entgeltermittlung noch -abrechnung erforderlich sei (siehe Meldung vom 25.1.2006). Ermittlungsbehörden rechnen nun laut »heise online« mit erschwerten Bedingungen bei der Strafverfolgung; ein Osnabrücker Staatsanwalt sieht sogar einen Zusammenhang zwischen zunehmenden Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen bei den ISP und der geänderten Speicherpraxis als Reaktion hierauf.

Dokumente:

Institutionen:

Mehr zu diesem Thema:

  • Anspruch gegen den Diensteanbieter im Rahmen eines Vertrags nach dem Tarif T-Online dsl flat auf Unterlassung von Datenerhebungen und Löschung bekannt gewordener Daten, Urteil des LG Darmstadt vom 25. Januar 2006, Az. 25 S 118/2005, ZUM-RD 2006, 179-183 (Heft 4)
[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2944:

https://www.urheberrecht.org/news/2944/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.