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24.07.2007; 16:42 Uhr
FDP will unabhängige Aufsicht von ARD und ZDF
»Keine großzügige Ausweitung des Programmauftrags« im Internet

Die jüngsten Diskussionen aus Anlass der Einstellung des EU-Beihilfeverfahrens im Zusammenhang mit der Rundfunkfinanzierung und der Vorstellung der »Digitalstrategie« der ARD (siehe Meldungen vom 3.7., 28.6. und 26.4.2007) hat die FDP-Bundestagsfraktion zu einem parlamentarischen Vorstoß auf Bundesebene veranlasst. Mit ihrem Antrag »Klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter« vom 4.7.2007 wollen die Liberalen die Bundesregierung auffordern, auf die Bundesländer dahingehend einzuwirken, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre zukünftigen Aktivitäten im digitalen Umfeld streng an der verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgabe der Rundfunkveranstaltung zu orientieren.

Dabei betonen die FDP-Bundestagsabgeordneten ausdrücklich die technologieneutrale Ausgestaltung der Rundfunkübertragung, weshalb auch das Internet grundsätzlich hierfür in Betracht komme. Jedoch sollen bei den anstehenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigt werden. So soll klar gestellt werden, dass die Online-Angebote strikt programmbegleitend bleiben und insbesondere nicht in Konkurrenz mit Angeboten von Presse- und Telemediendiensten treten; soweit hier bereits Kollisionen bestehen, sollen entsprechende Angebote der Öffentlich-Rechtlichen eingestellt werden. Zeitsouveräne Fernsehangebote sollen im Rahmen des Rundfunkbegriffs bleiben und Nachnutzungen vorhandener Inhalte nur in einer klaren und verhältnismäßigen Frist ermöglicht werden, um so Rechteinhaber nicht zu schwächen und andere kommerzielle Geschäftsmodelle nicht zu zerstören. Ferner streben die Liberalen eine professionelle, unabhängige und externe Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Gleiches soll für die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gelten, die unabhängig und ohne externe Vorgaben den tatsächlichen Finanzbedarf anhand eines klar definierten Grundversorgungsauftrages feststellen und festlegen können soll.

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