Institut für Urheber- und Medienrecht |
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03.09.2007; 09:50 Uhr
Napster-Klage: Bertelsmann einigt sich auch mit der NMPA
Medienkonzern zahlt laut Medienberichten 130 Mio. US-Dollar an Musikverleger
Im Streit um die finanzielle Unterstützung der ehedem illegalen Internet-Musiktauschbörse Napster seitens der Bertelsmann AG hat sich das Gütersloher Unternehmen nun auch mit der amerikanischen National Music Publishers' Association (NMPA) geeinigt. Während der »ORF« am 31.8.2007 noch keine finanziellen Details der Einigung vermelden konnte, soll nach Angaben von »heise online« die Zahlung von 130 Mio. US-Dollar durch Bertelsmann dazu führen, dass die amerikanischen Musikverleger zukünftig keine Ansprüche mehr geltend machen werden wegen bei Napster begangener Urheberrechtsverletzungen. Die Vereinbarung muss jedoch noch vom Gericht gebilligt werden, bei dem die Klage der NMPA rechtshängig ist. Bereits zuvor hatte Bertelsmann mit EMI, Universal Music und weiteren Musikunternehmen außergerichtliche Vergleiche erzielt. Die Unternehmen hatten den deutschen Medienkonzern 2003 verklagt mit der Begründung, dieser habe, indem er Napster im Jahre 2000 Kredite und Führungskräfte zur Verfügung gestellt, Beihilfe zu umfangreichen, in der Musiktauschbörse begangenen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Nach Angaben von »heise online« soll das gesamte Engagement Bertelsmanns bei Napster das Unternehmen bislang ca. 400 Mio. US-Dollar gekostet haben. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3130: http://www.urheberrecht.org/news/3130/
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