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10.09.2007; 11:04 Uhr
Einigung zur Durchführung von Drei-Stufen-Tests bei ARD und ZDF
Umsetzung soll innerhalb der nächsten Wochen erfolgen

ARD und ZDF wollen bereits in den kommenden Wochen ihre Angebote einem Public-value-Test unterziehen. Dabei soll der gesellschaftliche Nutzen sowie die Vereinbarkeit der Angebote mit dem Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft werden. Wie die »Financial Times Deutschland« (FTD) berichtet, haben sich hierauf am Wochenende die Spitzen von ARD und ZDF mit den Staatskanzleichefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geeinigt. Die Bundesregierung und die Bundesländer hatten sich gegenüber der Europäischen Kommission u. a. auf die Implementierung dieses Tests innerhalb von zwei Jahren verpflichtet, worauf Brüssel seine Untersuchung hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einstellte (siehe Meldung vom 24.4.2007). Die genauen Details müssen noch geklärt werden, die Koordinierung in den Sendern selbst soll in den nächsten drei Wochen erfolgen, so der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier laut »FTD«.

Von dem Test betroffen sein werden vor allem neue digitale und Internet-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die vor allem von der privaten Konkurrenz sowie den Zeitschriften- und Zeitungsverlegern scharf kritisiert worden waren. Ihrer Ansicht nach werde der Wettbewerb durch die Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF verzerrt, weshalb der Umfang der Online-Aktivitäten eingeschränkt werden müsse (siehe Meldungen vom 31.8. und 29.8.2007). Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hatte daher erneut eine Beschwerde in Brüssel hiergegen angedroht; laut der »FTD« wolle man nun zunächst die konkreten Vereinbarungen abwarten, jedoch sei wohl das Beschwerdevorhaben vorerst aufgeschoben.

Grundsätzlich sieht der Test sieht vor, dass die Erforderlichkeit und Marktkonformität neuer Angebote von ARD und ZDF vor ihrem Start auf drei Stufen in den Rundfunkgremien der Anstalten, von den durch die neuen Projekte betroffenen Medienunternehmen und schließlich von der Rechtsaufsicht jeweils geprüft werden müssen. Der »FTD« zufolge ist aber noch nicht geklärt, ob er auch auf die bereits bestehenden Angebote wie die Internet-»Mediatheken« von ARD und ZDF angewandt werden soll.

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