Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.11.2007; 10:07 Uhr
Vorläufige Einigung bei Vergütung für Handyklingeltöne und Onlinemusik
GEMA und BITKOM treffen Interimslösung bis 30.6.2008

Zu einer vorläufigen Einigung ist es bei den Verträgen für Ruftonmelodienutzungen sowie für den Download und das Streaming von Musikwerken gekommen. Wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) am 27.11.2007 mitteilten, haben die beiden Parteien entsprechende Verträge für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 30.6.2008 erneut abgeschlossen.

Zuvor hatte die GEMA Ende Juni 2007 diese gekündigt, da im ersten Halbjahr 2007 noch offene Tarif- und Abrechnungsfragen geklärt werden sollten, was aber nicht geschah (siehe Meldung vom 2.7.2007). Nach Angaben des BITKOM werden die damals vereinbarten Konditionen im Wesentlichen verlängert, jedoch müssen nun die Mitgliedsfirmen des BITKOM ihre Einnahmen offenlegen und zahlen die geforderten Vergütungen zunächst unter Vorbehalt, wie die GEMA betont. »Die Tariffrage wird unabhängig davon geklärt«, so Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Jedoch positionierte sich hier der BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, klar, indem er die hier geforderten Tarife zum großen Teil für nicht auf die aktuellen Geschäftsmodelle anwendbar erklärte.

Den Neuabschluss der Verträge nicht übernehmen wird Jamba. Hier läuft bereits ein Schiedsverfahren zur Offenlegung der Einnahmen und Zahlung der Vergütung, das fortgesetzt wird.

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[IUM/hl]

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