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21.01.2008; 11:20 Uhr
VG Wort kündigt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zu Druckerabgaben an
Melichar: »BGH-Ansicht widerspricht herrschender Rechtsauffassung«

Verfassungsbeschwerde will die VG Wort gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6.12.2007 einlegen. Darin hatte der BGH entschieden, dass Drucker nach bis zum 31.12.2007 geltendem Recht keinem Zahlungsanspruch auf angemessene Vergütung von Urhebern unterliegen würden (siehe Meldung vom 7.12.2007 - Veröffentlichung des Urteils in der ZUM folgt nach Vorliegen der Entscheidungsgründe). Wie die »Süddeutsche Zeitung« am 21.1.2008 in ihrer Druckausgabe meldet, begründete der Geschäftsführer der VG Wort, Ferdinand Melichar, das Vorgehen damit, dass die Rechtsauffassung des BGH der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung widerspreche. Die Vorinstanzen zu dem Urteil des BGH hatten jeweils eine Vergütungspflicht bejaht (siehe Meldungen vom 10.1. und 13.5.2005, vgl. auch ZUM 2005, 249-252 und ZUM 2005, 565-567). Ähnlich argumentiert wie der BGH hatte zuvor das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei Entscheidungen vom 23.1. und 13.11.2007 (vgl. Meldungen vom 25.1.2007 = ZUM 2007, 207-210 und vom 14.11.2007).

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Festlegung und Inkasso von Vergütungen für die private Vervielfältigung auf der Grundlage des »Zweiten Korbs«, Aufsatz von Dr. Stefan Müller, München, ZUM 2007, 777-791 (Heft 11)
[IUM/hl]

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