Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
05.02.2008; 10:33 Uhr
MPG und Springer einigen sich über Nutzung von »SpringerLink«
Kombination von Subskription und Open-Access für zwei Jahre
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und der Wissenschaftsverlag Springer Science+Business Media haben sich auf einen neuen Lizenzvertrag zur Nutzung der Onlineplattform »SpringerLink« geeinigt. Wie die beiden Parteien übereinstimmend am 4.2.2008 mitteilten, sei jetzt wieder der Zugriff aller Max-Planck-Institute auf sämtliche Inhalte von »SpringerLink« gesichert, also nach Angaben des Verlags auf über 1.600 Fachzeitschriften, deren Artikel dem der Qualitätssicherung dienenden »Peer-Review«-Verfahren unterzogen werden, sowie 15.000 E-Books. Die Vereinbarung bezieht nicht nur eine Subskription der Inhalte, sondern auch »Open Choice«, das Open-Access-Modell Springers, mit ein. Bei diesem Angebot werden die Inhalte ebenso im Wege der »Peer-Review« begutachtet und anschließend in den Springer-Zeitschriften veröffentlicht; um aber den kostenfreien Abruf durch alle Nutzer zu gewährleisten, muss der Autor selbst die Kosten für die Veröffentlichung tragen (»article processing charge«). Wie die MPG am 8.2.2008 ergänzend darauf hinwies, ist in der neuen Vereinbarung mit Springer hingegen die Open-Access-Publikation sämtlicher MPG-Autoren ohne weitere Kosten enthalten. Im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase soll jetzt geklärt werden, ob dieses Konzept ein tragfähiges Geschäftsmodell für das wissenschaftliche Publizieren ist. Beide Seiten zeigten sich zufrieden über die Einigung. Im Oktober 2007 hatte die MPG den langjährigen Lizenzvertrag mit Springer zum Ende des Jahres gekündigt, weil sie nach eigenem Bekunden durch Auswertung der Nutzungsstatistiken und nach Vergleichen mit anderen wichtigen Verlagen die von Springer für sein Zeitschriften-Angebot geforderte Vergütung als etwa doppelt so hoch einschätzte im Vergleich zu dem, was sie selbst für noch vertretbar hielt. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3297: http://www.urheberrecht.org/news/3297/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||