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18.04.2008; 15:18 Uhr
»Contergan«-Film: LG Hamburg weist Hauptsacheklage ab
Richter schwenken auf Sichtweise des OLG ein

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat am 18.4.2008 vier Unterlassungsklagen des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH und des Vaters eines Contergan-geschädigten Kindes gegen den WDR-Film »Eine einzige Tablette« über den Contergan-Skandal abgewiesen. Damit konnten sich die beiden Kläger - nach einem nur in Teilen erfolgreichen Verfügungsverfahren und abgewiesenen Verfassungsbeschwerden gegen die Ausstrahlung des Films - nun auch in der ersten Instanz des Hauptsacheverfahrens nicht mit ihrer Rechtsansicht durchsetzen, dass eine Vielzahl von Drehbuchpassagen die historischen Tatsachen nicht richtig dargestellten und sie deshalb in ihren (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechten verletzt seien.

Nach mehrmaliger Vertagung ließen es die Richter des LG Hamburg noch Anfang des Jahres offen, ob sie den bisherigen rechtlichen Einschätzungen der Folgeinstanz folgen würden oder nicht. Nun aber wollte laut »Digitalfernsehen.de« vom 18.4.2008 die Kammer in dem »mittlerweile eingetretenen Verfahrensstadium« der Sichtweise des OLG Hamburg in den vorangegangenen Verfügungsverfahren nicht mehr entgegentreten. Da die Beklagten bereits während des Verfügungsverfahrens verschiedene Szenen aus dem Drehbuch gestrichen oder geändert sowie erläuternde Vor- und Nachspanne eingebaut hätten, sei der fiktive Gehalt des Films deutlicher hervorgehoben worden, weshalb der Persönlichkeitrechtsschutz der Kläger nicht mehr überwiege.

Grünenthal bedauerte die Entscheidung des Gerichts; seiner Ansicht nach würde weiterhin ein in wichtigen Teilen unzutreffendes Bild von den damaligen Vorgängen gezeichnet. Das Unternehmen will nun zunächst die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden. Der WDR sowie die Produktionsfirma Zeitsprung Entertainment GmbH hingegen sehen sich bestätigt und sehen einen »Erfolg auf ganzer Linie« für die Art und Weise, wie sie einen historischen Stoff aufgearbeitet hätten.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Dokufiction - ein riskantes Format, Zugleich eine Besprechung von BVerfG ZUM 2008, 323 - Hagener Mädchenmord, Aufsatz von Dr. Bernhard von Becker, München, ZUM 2008, 265-271 (Heft 4)
  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2007, Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, ZUM 2007, 730-734 (Heft 10) sowie Beschluss, Az. 1 BvR 1223/07, 1 BvR 1224/07, ZUM-RD 2007, 453-458 (Heft 10)
  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Urteile des OLG Hamburg vom 10.4.2007, Az. 7 U 142/06 und 7 U 143/06, ZUM 2007, 479 und 483 (Heft 6), sowie die Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Fricke, Hamburg, ZUM 2007, 488 (Heft 6)
  • Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch einen für das Fernsehen gedrehten Spielfilm, Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2006, Az. 324 O 14/06, ZUM 2007, 212 (Heft 3)
[IUM/hl]

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