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16.10.2008; 14:14 Uhr
Verband der deutschen Internetwirtschaft fordert Rechtsklarheit für Suchmaschinenbetreiber
Existenz von Bildersuchmaschinen in Deutschland sei gefährdet

Der Verband der deutschen Internet Wirtschaft e.V (eco) sprach sich nach den Urteilen des Landgerichts Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen durch die Google-Bildersuche für klarere gesetzliche Regelungen aus. So habe der Gesetzgeber bereits vor Jahren Gesetzesänderungen für mehr Rechtssicherheit der Suchmaschinenbetreibe in Aussicht gestellt. Die Hamburger Richter hatten in zwei Entscheidungen (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2008) festgestellt, dass die Anzeige verkleinerter Vorschaubilder in der Ergebnisliste der Bildersuchmaschine einen Urheberrechtsverstoß darstelle und daher nicht zulässig sei.

Der eco betont in seiner Pressemitteilung vom 16. Oktober 2008 das große Interesse der Öffentlichkeit an Bildersuchmaschinen und gerade auch von Homepagebetreibern und Künstlern, die teilweise vom Auffinden durch Suchmaschinen abhängig seien. Die Anzeige einer Textbeschreibung anstelle des Vorschaubildes, wie in den Hamburger Urteilen vorgeschlagen, sei realitätsfern und technikfeindlich. Da es technisch möglich sei, das Auffinden bestimmter Internetseiten zu verhindern, könne jeder Betreiber selbst entscheiden, ob seine Inhalte in der Suchmaschine angezeigt werden. Das drohende Aus von Bildersuchmaschinen, deren Existenz zumindest in Deutschland durch die Urteile gefährdet sei, vergleicht eco-Geschäftsführer Harald A. Summa mit einer Bibliothek ohne Kataloge zum Auffinden von Büchern. Unsere Informationsgesellschaft sei vom Internet abhängig und benötige daher auch daran ausgerichtete Gesetze, so Summa.

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